Corona Informationen

Unser Vereinsheim in Zeiten von Corona

Der Schützenverein Georgenfeld 1953 e.V. unterstützt die Maßnahmen
zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus vorbehaltlos und stellt in
keiner Weise Anordnungen oder Auflagen der Behörden in Frage.
Stand 05.12.2021 gilt die Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor
Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit allen Anpassungen Stand vom 30.
November 2021 .


Es gelten für uns neben dem allgemeinen pandemiegerechten Verhalten
ein par Regeln:


1. Die Anzahl der im Schützenhaus anwesenden Personen ist auf
maximal 10 begrenzt. Somit sind wir frei von zusätzlichen Maßnahmen,
die bei größeren Veranstalltungen erforderlich sind.


2. Bei jedem Besuch des Schützenhauses erfolgt eine
Kontaktdatenerfassung nach §4. Dabei sind die Namen, Vornamen,
Anschrift und die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben.
Verweigert eine Person diese Angaben, so ist ihr der Zutritt untersagt.


3. Für den Sportbetrieb wichtig ist: Bringt eure Impfbescheinigungen
beziehungsweise euren Genesenennachweis mit – denn auf dem
Schießstand gilt grundsätzlich 2-G


Die Überwachung der Einhaltung der geltenden Regeln obliegt den
jeweils verantwortlichen Aufsichtspersonen, die die Einhaltung auch
unter Anwendung des Hausrechtes durchsetzen. Als Aufsichtsperson
kann auch der Sportschütze selbst fungieren, wenn er als erster ins
Schützenhaus kommt. Jeder Sportschütze und Gast ist für die
Einhaltung der Maßnahmen persönlich verantwortlich und bestätigt
deren Kenntnisnahme und die persönliche Haftung mit der Teilnahme an
der Kontaktdatenerfassung.