Corona Stand 17.12.2020

Corona Stand 17.12.2020

Unser Vereinsheim in Zeiten von Corona

Hygienekonzept zur CORONA – Situation

Für unser Vereinsheim gilt weiterhin, dass Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen, auch unter Einhaltung der gesetzlichen Regeln, bis auf Weiteres nicht stattfinden werden, da die hierzu erforderlichen weiteren Regelungen bei uns kaum durchzuhalten sind.

Sofern es die gültigen Verfügungen wieder zulassen werden, sind Zusammenkünfte bis zu 10 Personen möglich.

Die allgemeinen Hygieneregeln sind bei diesen Zusammenkünften zu beachten.

Dies sind :

1. Verzichtet bitte auf das Händeschütteln.

2. Wenn Ihr husten müsst, dann bitte in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.

3. Benutzt Taschentücher nur einmal.

4. Bevor Ihr ins Schützenhaus kommt und wenn Ihr wieder zu Hause seit, wascht Eure Hände gründlich mit Seife.

Für unser Vereinsheim gilt weiter:

5. Personen mit einschlägigen Krankheitssymptomen von Corona ist die Teilnahme an Vereinsabenden, Wettkämpfen etc. nicht gestattet, es sei denn, es kann medizinisch eine andere Krankheitsdiagnostik (z.B. Asthma, Heuschnupfen) nachgewiesen werden.

6. Ein entsprechender Aushang ist im Schützenhaus gut sichtbar angebracht.

6. Führung einer Anwesenheitsliste mit Name, Anschrift (bei Nichtmitgliedern) und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen.

Ferner gibt es für uns zu bedenken:

Einzelne Personen möchten für sich gegebenenfalls auch ohne gesetzliche Verpflichtung einen Mindestabstand waren. In den Räumen, in denen ein gegenseitiges Ausweichen nicht möglich ist – wie hinter der Theke und in der Küche – möchten sich diejenigen mit entsprechenden Bedenken bitte nicht aufhalten. Eine Toilettenbenutzung ist jedoch jedem und möglichst jederzeit zu ermöglichen, deshalb im Zuge der gegenseitigen Rücksichtnahme:

8. Der Aufenthalt im Sanitärbereich mit Toiletten und Waschbecken ist jeweils nur einer Person gestattet.

Corona-Viren können nach augenblicklichem Kenntnisstand auf glatten Oberflächen bis zu 6 Tage überleben. Da das Schützenhaus mehrmals in der Woche genutzt wird:

9. Die genutzten Oberflächen sind spätestens nach dem Ende der Zusammenkunft zu reinigen. Niemand verlässt das Schützenhaus ohne entsprechend tätig gewesen zu sein.

Siehe dazu auch : Zur Desinfektion in Zeiten von Corona

10. Benutzte Gläser sind nicht nur an der Theke durchzuspühlen, sondern grundsätzlich, wie andere Geschirr und Besteck auch, im Geschirrspüler zu reinigen.

 

 

Hinweise zur Desinfektion in Zeiten von Corona:

RKI : Hinweise zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen im Zusammen­hang mit der COVID-19-Pandemie

Stand: 3.7.2020

In Außenbereichen bzw. in öffentlichen Bereichen steht die Reinigung im Vordergrund.

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit ab. ….. Generell kann bei niedrigen Temperaturen von einer längeren Infektiosität des Virus ausgegangen werden. Auch in biologischen Sekreten (bei Anschmutzung) ist davon auszugehen, dass das Virus länger stabil bleibt. Eine Kontamination der Oberflächen in der unmittelbaren Umgebung von infizierten Personen ist nicht auszuschließen. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen jedoch bisher nicht vor.

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die konsequente Umsetzung der Händehygiene die wirksamste Maßnahme gegen die Übertragung von Krankheitserregern auf oder durch Oberflächen darstellt.

In Außenbereichen bzw. in öffentlichen Bereichen steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

……

Eine routinemäßige Flächendesinfektion in häuslichen und öffentlichen Bereichen, auch der häufigen Kontaktflächen, wird auch in der jetzigen COVID-Pandemie nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung das Verfahren der Wahl.

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Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können.