Archiv des Autors: Joachim.Stahr

Unser Vereinsheim in Zeiten von Corona Der Schützenverein Georgenfeld 1953 e.V. unterstützt die Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus vorbehaltlos und stellt in keiner Weise Anordnungen oder Auflagen der Behörden in Frage. Stand 09.10.2021 gilt die Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV) mit Stand vom 16. September 2021 .Für alle Sportschützen und Gäste gelten neben den allgemeinen pandemiegerechten Verhalten ein par Regeln:1. Die Anzahl der im Schützenhaus anwesenden Personen ist auf maximal 25 begrenzt. Somit sind wir frei von zusätzlichen Maßnahmen, die bei größeren Veranstalltungen erforderlich sind.2. Bei jedem Besuch des Schützenhauses erfolgt eine Kontaktdatenerfassung nach §4. Dabei sind die Namen, Vornamen, Anschrift und die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben. Verweigert eine Person diese Angaben, so ist ihr der Zutritt untersagt.3. Für den Sportbetrieb wichtig: Bringt eure Impfbescheinigungen, beziehungsweise euren aktuellen Test / Testheft / Genesenennachweis mit – denn auf dem Schießstand…

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Unser Vereinsheim in Zeiten von Corona Hygienekonzept zur CORONA – Situation Für unser Vereinsheim gilt weiterhin, dass Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen, auch unter Einhaltung der gesetzlichen Regeln, bis auf Weiteres nicht stattfinden werden, da die hierzu erforderlichen weiteren Regelungen bei uns kaum durchzuhalten sind. Sofern es die gültigen Verfügungen wieder zulassen werden, sind Zusammenkünfte bis zu 10 Personen möglich. Die allgemeinen Hygieneregeln sind bei diesen Zusammenkünften zu beachten. Dies sind : 1. Verzichtet bitte auf das Händeschütteln. 2. Wenn Ihr husten müsst, dann bitte in ein Taschentuch oder in die Armbeuge. 3. Benutzt Taschentücher nur einmal. 4. Bevor Ihr ins Schützenhaus kommt und wenn Ihr wieder zu Hause seit, wascht Eure Hände gründlich mit Seife. Für unser Vereinsheim gilt weiter: 5. Personen mit einschlägigen Krankheitssymptomen von Corona ist die Teilnahme an Vereinsabenden, Wettkämpfen etc. nicht gestattet, es sei denn, es kann medizinisch eine andere Krankheitsdiagnostik (z.B. Asthma, Heuschnupfen)…

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