Aktuelle Regeln zu Corona

Aktuelle Regeln zu Corona

Unser Vereinsheim in Zeiten von Corona

Der Schützenverein Georgenfeld 1953 e.V. unterstützt die Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus vorbehaltlos und stellt in keiner Weise Anordnungen oder Auflagen der Behörden in Frage.
Stand 09.10.2021 gilt die Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-
Schutzverordnung – CoSchuV) mit Stand vom 16. September 2021 .
Für alle Sportschützen und Gäste gelten neben den allgemeinen pandemiegerechten Verhalten ein par Regeln:
1. Die Anzahl der im Schützenhaus anwesenden Personen ist auf maximal 25 begrenzt. Somit sind wir frei von zusätzlichen Maßnahmen, die bei größeren Veranstalltungen erforderlich sind.
2. Bei jedem Besuch des Schützenhauses erfolgt eine Kontaktdatenerfassung nach §4. Dabei sind die Namen, Vornamen, Anschrift und die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben. Verweigert eine Person diese Angaben, so ist ihr der Zutritt untersagt.
3. Für den Sportbetrieb wichtig: Bringt eure Impfbescheinigungen, beziehungsweise euren aktuellen Test / Testheft / Genesenennachweis mit – denn auf dem Schießstand gilt grundsätzlich 3-G
Die Überwachung der Einhaltung der geltenden Regeln obliegt den jeweils verantwortlichen Aufsichtspersonen, die die Einhaltung auch unter Anwendung des Hausrechtes durchsetzen. Als Aufsichtsperson kann auch der Sportschütze selbst fungieren, wenn er als erster ins Schützenhaus kommt. Jeder Sportschütze und Gast ist für die Einhaltung der Maßnahmen persönlich verantwortlich und bestätigt deren Kenntnisnahme und die persönliche Haftung mit der Teilnahme an der Kontaktdatenerfassung.

Mittelfristig ist das Ziel, den normalen Betrieb des Schützenhauses wieder aufzunehmen.